In seiner Pressemitteilung vom 17. April 2020 beschreibt der Bundesverband die existenzbedrohliche Lage der Musikschulen und -lehrer und fordert die baldmöglichste Wiederaufnahme des Einzelunterrichts in Musikschulen.

Anders als in privaten Räumen von Musiklehrern oder Musikschülern lassen sich so Infektionsschutzmaßnahmen unter kontollierbaren Bedingungen gewährleisten. Hierzu hat der Bundesverband der Freien Musikschulen den Entwurf eines Hygienekonzeptes vorgestellt.

Entwurf eines Hygienekonzepts für den Einzelunterricht an Musikschulen

Vorbetrachtung, Gegebenheiten

Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m sollte ohne weiteres möglich sein.

Erforderliche Maßnahmen

1. Abstandsregeln

  • In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
  • In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5m betragen. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die o.g. Fachbereiche sind transparente Stellwände zu organisieren.
  • Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) sollten mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden, bei besonders schmalen Korridoren empfiehlt sich ggfs. die Installation von hängenden Abgrenzungen. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).

2. Händedesinfektion

  • Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang.

3. Masken

  • Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
  • Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
  • In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.

4. Desinfektion der Räumlichkeiten

Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschulen nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.

5. Benutzung der Instrumente

Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.

6. Unterrichtskoordination

Der Unterricht ist von der Musikschulleitung so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird. Die Musikschulen dürfen für die Dauer der Eindämmungsverordnung auch an Sonn- und Feiertagen Unterricht anbieten, wenn dies der Koordinierung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen förderlich ist.

7. Lüftung der Unterrichtsräume

Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.

8. Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

9. Umgang mit Risikogruppen

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
  • Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

11. Belehrung

Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.

Frank Korte
Frank Korte studierte visuelle Kommunikation und Fotografie. Er arbeitete für Agenturen und diverse Kunden im Bereich Multimedia. Seit Herbst 2015 leitet er die Bundesgeschäftsstelle des bdfm.

10 KOMMENTARE

  1. Sehr geehrter Herr Korte,
    wir hatten bereits vor Beginn der Osterferien schon eine entsprechende Mail an den Ministerpräsidenten des Landes NRW Hern Armin Laschet gesandt, und ebenfalls dem bdfm eine Kopie zukommen lassen. Zwischenzeitlich liegt uns auch ein Schreiben des VdM vor, welches sich in gleicher Weise an die Bundeskanzlerin Angela Merkel richtet.
    Um so mehr freut es uns, dass der bdfm sich für die Belange der privaten Musikschulen einsetzt.
    mit freundlichen Grüßen
    Klaus-Peter Schöttke

  2. Vielen Dank für die Informationen.
    Ich habe eine Frage bezüglich des MFE Unterrichts.
    Welche Maßnahmen kann man dort ergreifen? Sollte Unterricht im Kindergarten stattfinden so ist dies ja sowieso nicht möglich solange diese geschlossen sind. Wie sieht es mit Eltern Kind Kursen aus? Da ist ja die Berührung gefordert. Mit Masken dort zu sein halte ich für fragwürdig.
    Liebe Grüße

  3. Gleich in der Einleitung Ihres Artikels steht:
    “Anders als in privaten Räumen von Musiklehrern oder Musikschülern lassen sich so Infektionsschutzmaßnahmen unter kontollierbaren Bedingungen gewährleisten.”
    Was genau aus dem Hygienekonzept ist in privaten Räumen von Musiklehrern nicht durchführbar?

    • Der Unterschied ist, dass Sie einen gewerblichen Unterrichtsort kontrollieren müssen und nicht eine Vielzahl an privaten Räumen von Schülern oder Lehrern. Die Regelung, dass Musiklehrer zu ihren Schülern reisen sollen (explizit z.B. in Bayern gefordert, da Schüler nicht zu den Lehrern reisen dürfen), macht kontrollierbare Infektionsschutzmaßnahmen unmöglich.

      • Hallo Herr Korte,

        vielen Dank für Ihre Antwort!

        Dass in jedem Schülerzuhause die Infektionsmaßnahmen schwer durchzuführen und kontrollieren sind, ist mir klar. Aber ich meinte, warum macht mein Unterrichtsraum zuhause (oder gar mein externer Unterrichtsraum) einen Unterschied zu einer Musikschule?

        Wen meinen Sie mit “Sie … kontrollieren müssen”? Das Gesundheitsamt?

        Laut Rundbrief des Verbandes DTKVBayern vom 16.4.2020 ist ein Besuch eines soloselbständigen Musiklehrers beim Schülern erlaubt, aber ein Besuch der einzelnen Schüler beim Lehrer nicht. Dies wird damit begründet, dass man als Lehrer seinem Beruf (Dienstleister) nachgeht und somit für diesen Zweck das Haus verlassen darf. Für den Schüler ist es ein Hobby, also darf er für diesen Zweck nicht außer Haus gehen … Wobei die Infos im Rundbrief sehr pauschal gehalten werden und ich (und wohl die meisten meiner Kollegen) weiterhin Onlineunterricht erteilen, bis hier Klarheit herrscht.

  4. Vielleicht versucht man hier eine künstliche Konkurrenz zum Privatunterricht aufzubauen? Was soll an einer Unterrichtssituation in einem grossen, belüfteten Wohnzimmer mit entsprechendem Sicherheitsabstand schlechter funktionieren als in einem stark frequentierten Musikschulraum?!!

    • Die Aussage war, dass sich Gewerberäume besser kontrollieren lassen, als Privaträume in Wohnungen der Lehrer oder Schüler.

  5. Sehr geehrter Herr Kortke, ich schließe mich meinen Vorrednern an und möchte feststellen, dass Ihre pauschale Begründung bezüglich Kontrollierbarkeit haltlos ist. Jeder private Musiklehrer hat ein ureigenes Interesse daran, die empfohlenen Maßnahmen bei sich zu Hause genauestens durchzuführen (es sei denn, der Platz ist unzureichend). Es gehört sich nicht, dies infrage zu stellen, erst recht nicht als getarnte Werbemaßnahme für Ihr Klientel.
    Mit freundlichen Grüßen, M.M.Achterberg

    • Sehr geehrter Herr Maertens-Achterberg,
      für die Richtigkeit der Aussage spricht alleine die Anzahl der zu kontrollierenden Räume und Orte. Warum es besser sein soll, Publikumsverkehr in Privaträumen der Lehrer zuzulassen oder sich reisende Lehrer ins Haus zu holen – wie es in einigen Bundesländern erlaubt war – ist mir nicht verständlich. Aus diesem Grunde sehe ich Musikschulen im Vorteil, wenn es um eine nachvollziehbare Kontrolle der Lockerungen geht.
      Mit freundlichen Grüßen
      Frank Korte

  6. Sehr geehrter Herr Kortke, hier muss ich leider auch eingreifen und der pauschalen Aussage der schweren Kontrolle des Unterrichtsraumes bei einem Privatlehrer widersprechen. Ich bin nämlich ein Privatlehrer, habe in meinem Haus einen extra Unterrichtsraum mit direktem Zugang nach draußen und kann ohne Probleme alle Hygienemassnahmen einhalten oder sogar besser, weil sich bei mir die Schüler gar nicht begegnen. Mit freundlichen Grüßen Hannes Bergel

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