Bonn/Kassel/München, 24. Oktober 2017. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) hat mit GEMA und VG Musikedition einen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen mit Wirkung ab 1. Januar 2018 geschlossen, der den öffentlichen Musikschulen im VdM deutlich verbesserte Konditionen gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag bietet.
Nach dem Pauschalvertrag ist die urheberrechtliche Vergütung der zu berechnenden Vokal- und Instrumentalschülerzahl deutlich geringer als nach der bisherigen Regelung. Danach sinkt die Vergütung je relevantem Musikschüler von 11,64 € auf 6,37 € (jeweils brutto). Trotz der nunmehr jahres- und nicht mehr stichtagsbezogenen Schülerzählung führt dies zu einer deutlichen Kostenreduzierung. Zudem entfällt seitens der Musikschulen die Dokumentationspflicht gegenüber der GEMA, da die Schülerzahl dann direkt aus dem VdM-Berichtsbogen durch den VdM an die GEMA übermittelt wird.
Zusätzlich haben GEMA, VG Musikedition und VdM nun auch eine Anlage zum Pauschalvertrag unterzeichnet, in der der Umfang der Rechteeinräumung der Werke, die vervielfältigt werden dürfen, näher konkretisiert wird. Die Kopierlizenz umfasst danach kleinere Werke wie Lieder, Pop-Songs oder vergleichbare abgeschlossene Werke aus anderen Stilbereichen mit einer Spieldauer von max. etwa 5 Minuten sowie 20 Prozent von Werken größeren Umfangs wie einzelne, musikalisch abgrenzbare Abschnitte bei mehrsätzigen Werken. Hierbei handelt es sich um Richtwerte in Bezug auf die Spieldauer für die Musikschulpraxis. Anders ist dies bei Ausgaben größeren Umfangs, bei denen bis zu 20 Prozent der Ausgabe als exakte Grenze vervielfältigt werden dürfen.
Bei dem Pauschalvertrag tritt der VdM dabei anstelle der GEMA in das Vertrags- und Inkassoverfahren mit der einzelnen teilnehmenden Musikschule ein.
Der Bundesvorsitzende des VdM, Ulrich Rademacher, erklärte dazu: „Wir freuen uns sehr, dass der Auftrag der Mitgliederversammlung des VdM erfolgreich verhandelt werden konnte und im neuen Pauschalvertrag deutlich günstigere Vergütungssätze durch erheblich höhere Rabattspannen erzielt werden konnten. Zudem wird ein hoher Verwaltungsaufwand für die Musikschulen durch Entfallen der Titeldokumentationen vermieden.“