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Von der Stadtverwaltung angedrohte Feuerbeschau – was ist das?

Es kommt meist vollkommen überraschend: Ein Schreiben der örtlichen Stadtverwaltung, in der eine sogenannte „Feuerbeschau“ angekündigt wird. Meist wird der Termin dazu gleich mit genannt, manchmal wird um eine explizite Terminvereinbarung gebeten. Doch was verbirgt sich hinter diesem behördlichen Akt? Sollte man beunruhigt sein? Wir haben für Sie recherchiert und stellen hier die wichtigsten Fakten vor.

Grundsätzlich sind die Behörden verpflichtet, sämtliche Gebäude, die einen „öffentlichen Charakter“ besitzen, hinsichtlich der Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu überprüfen. Da in Musikschulen ein gewisser öffentlicher Kundenverkehr zu erwarten ist, müssen auch Musikschulen (auch private!) jederzeit damit rechnen, einer sogenannten „Feuerbeschau“ unterzogen zu werden. Meist kommt die Ankündigung dazu per Post, verbunden mit dem Hinweis auf einen konkreten Termin oder auch verbunden mit der Bitte auf eine Terminvereinbarung.

Wer führt die Feuerbeschau durch?

Durchgeführt wird eine Feuerbeschau üblicherweise vom Brandschutzbeauftragten der örtlichen Stadtverwaltung. Meist handelt es sich dabei um einen Mitarbeiter der örtlichen Feuerwehr oder besonders geschultes Personal aus der Stadtverwaltung.

Dabei überprüft der Brandschutzbeauftragte sämtliche Maßnahmen, die die Musikschule getroffen hat, um Bränden vorzubeugen. Dazu zählt vor allem die Kennzeichnung von Fluchtwegen, das Vorhalten von geeigneten (geprüften!) Feuerlöschern und gegebenenfalls das Vorhandensein von Brandschutztüren oder Brandschotten und einer schriftlichen Brandschutzordnung. Außerdem sollten die Mitarbeiter der Musikschule über das richtige Verhalten im Brandfall Bescheid wissen.

Keine Angst

Im Prinzip kann man dieser Sache sehr gelassen entgegen gehen. Denn der Brandschutzbeauftragte wird den Musikschulleiter umfassend beraten und genaue Anweisungen geben, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um für den Brandfall gewappnet zu sein.

Außerdem kann man ungefähr pauschal sagen, je weniger Menschen sich in Ihrem Gebäude aufhalten, desto weniger Maßnahmen sind erforderlich.

Kompliziert wird es erst ab etwa 50 Personen aufwärts, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten. Darunter ist meistens nicht viel zu befürchten. Es handelt sich bei der Feuerbeschau also primär um eine Beratung, die gegebenenfalls mit Handlungs-Auflagen belegt wird.

Aber Vorsicht: Sollte die Musikschulleitung die geforderten Maßnahmen innerhalb der vom Brandschutzbeauftragten gesetzten Frist nicht umsetzen, besteht die Möglichkeit, dass die Nutzungsgenehmigung für das Gebäude der Musikschule entzogen wird, so lange bis die Änderungen umgesetzt sind.

Ausnahmen von der Regel

In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Musikschulen der Betrieb untersagt wurde, da die Musikschule den Brandschutzvorschriften nicht entsprach.

In diesen Fällen handelte es sich um Musikschulen, die in Altbau-Gebäuden untergebracht waren, die beispielsweise zu schmale Fluchtwege oder zu viele brennbare Materialien vorwiesen. Auch ist meist ein zweites Treppenhaus erforderlich, das im Falle eines Brandes genutzt werden kann, wenn das erste Treppenhaus verraucht ist, sofern die Feuerwehr nicht von außen die Möglichkeit hat, in den oberen Stockwerken „anzuleitern“ – also mit einem Leiterwagen die oberen Stockwerke zu erreichen.

Die Jugendmusikschule Göppingen beispielsweise musste mehrere Millionen Euro in die Brandschutz-Sanierung ihres Gebäudes investieren, da das Gebäude den Vorschriften nicht entsprach. Ähnlich erging es der Musikschule von Havixbeck, um nur zwei kleine Beispiele zu nennen.

Für die erforderlichen baulichen Veränderungen muss allerdings in der Regel der Vermieter aufkommen, sofern im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass in den gemieteten Räumen eine Musikschule untergebracht werden soll. Dann hat nämlich der Vermieter die Pflicht, die Räume so herzurichten, dass dort den allgemeinen Vorschriften entsprechend auch eine Musikschule betrieben werden kann.

Nicht aufkommen muss der Vermieter allerdings für die nicht-baulichen Veränderungen, sprich: Beschilderung der Fluchtwege und Notausgänge, Feuerlöscher, eventuelle Anbringung von „Panik-Schlössern“ und ähnlichem.

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Michael Herrmann ist Musikschulleiter und geschäftsführender Gesellschafter der intakt Musikinstitut gemeinnützigen GmbH in Pfaffenhofen. Er studierte Jazz-Piano und unterrichtet Klavier und Gesang, ist Gründer und ehemaliger Herausgeber von musikschule intern und ist darüber hinaus als Musiker unterwegs.

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