In allen Bundesländern ist der Unterricht an Musikschulen wieder erlaubt (in Sachsen ab dem 18. Mai). Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings von Land zu Land. Unterschiede gibt es bei den erlaubten Fächern, der Schülerzahl und den Hygienevorgaben. Niedersachsens Musikschulen beispielsweise dürfen seit dem 11. Mai 2020 den Musikunterricht (ausgenommen Bläser und Chor) wieder anbieten, wenn sie sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten, die auch für allgemeinbildende Schulen gelten.
Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat bereits am 17. April 2020 eine Wiederaufnahme des Einzelunterrichts an Musikschulen gefordert und Vorschläge für ein Hygienekonzept vorgestellt. „Das Musikschulen erst jetzt wieder öffnen dürfen, kommt spät“, sagte Gerold Hukelmann, Leiter der Musikschule Hukelmann aus der niedersächsischen Gemeinde Lastrup. „Denn der Onlineunterricht war für die Übergangsphase in Ordnung, kann aber einen Präsenzunterricht nicht ansatzweise ersetzen“, so Hukelmann weiter.
Die Freude darüber, dass der persönliche Unterricht wieder aufgenommen werden darf, veranlasste Hukelmann, die Wiedereröffnung zu feiern. Neben dem Bürgermeister Herrn Michael Kramer war auch die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU Deutschland, Silvia Breher, vor Ort. Bei einem Rundgang durch die Musikschule warb Hukelmann für sein Hygienekonzept. „ Als oberstes Gebot gilt die Einhaltung der Abstandsregel“, erklärte Hukelmann. Hierzu wurden die Stühle, auf denen die Schüler normalerweise im Musikunterricht sitzen, mit Absperrband getrennt. „Selbst Kindern fällt es dadurch nicht schwer, sich an den notwendigen Abstand zu halten“, so Hukelmann weiter. Vor jedem Unterrichtsraum wurden zudem Desinfektionsmittelspender angebracht, damit sich sowohl Schüler als auch Lehrer die Hände desinfizieren können. Über die praxisorientierte Umsetzung der Hygieneregeln zeigten sich die Bundestagsabgeordnete Breher und der Bürgermeister Kramer erfreut.
darf man wieder Duos mit Gitarre unterrichten, oder immer nur Einzelschüler ?
Die Regelungen in den Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Eine Übersicht der aktuellen Verordnungen finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes der Freien Musikschulen unter https://www.freie-musikschulen.de/faq-corona/.
Dürfen auch Kurse für kleine Kinder wie Tanzkurse und musikalische Früherziehung unter Einhaltung der Personenzahl und des Abstandes von 1,5 m stattfinden?
Es kommt immer auf das Bundesland an. Wie schon im Kommentar von Frank Korthe, finden sie aktuelle Informationen unter https://www.freie-musikschulen.de/faq-corona/ Generell hilft ein schlüssiges Hygienekonzept, das auf die Verminderung des Infektionsrisikos setzt. Wird die Musikschule als Ausgangspunkt einer Infektionskette ausgemacht, droht die Schließung für zwei Wochen.