Achtung Falle: Scheinselbständigkeit bei Musiklehrern

Eine Musikschule entlässt 2011 einige ihrer festangestellten Lehrer. Kurz darauf werden sie als Honorarkräfte wieder eingestellt. Die Rentenversicherung bekommt Wind von der Sache und erstattet Anzeige. Das Landesozialgericht entscheidet im April 2016, dass eine Scheinselbständigkeit der Honorarkräfte vorliegt. Die Stadt muss für die betreffenden Honorar-Lehrer die Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum nachzahlen. So geschehen an … Achtung Falle: Scheinselbständigkeit bei Musiklehrern weiterlesen