Skip to content

AGB Stellenangebote

1. Musikschulen können auf musikschule intern selbstständig Stellenangebote einpflegen.

2. Die Veröffentlichung der Stellenanzeige erfolgt nach Freigabe durch musikschule intern.

3. Um Stellenanzeigen einzupflegen, müssen Musikschulen ein kostenloses Benutzerkonto einrichten.

4. Für den Inhalt der Stellenanzeigen ist die Musikschule verantwortlich.

5. Die Stellenanzeigen werden automatisch nach der auf der Seite Stellenangebote einpflegen veröffentlichten Zeit gelöscht.

6. Musikschulen können ihre Stellenangebote bearbeiten und löschen.

7. musikschule intern behält sich vor, Stellenanzeigen ohne Angabe von Gründen löschen zu dürfen.

8. Für Inhalte der Stellenanzeigen übernimmt musikschule intern keine Verantwortung.

9. Die Erhebung von Nutzerdaten erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung der musikschule intern

An den Anfang scrollen