In Musikschulen herrscht üblicherweise reger Kundenverkehr. Dass da das eine oder andere Missgeschick passieren kann, das dann ein Pflaster oder sogar einen Verband erfordert, ist also gar nicht so unwahrscheinlich. Doch gibt es überhaupt gesetzliche Vorgaben? Was muss in einer Musikschule vorhanden sein?
Der Gesetzgeber hat alle Vorschriften für den Bereich Erste Hilfe in der sogenannten „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV) zusammengefasst. Musikschulen fallen laut ArbStättV in die Kategorie „Verwaltungs- und Handelsbetriebe“. Die Anforderungen an die Erste Hilfe richtet sich in erster Linie nach der Größe des Betriebs. In der folgenden Tabelle sind die erforderlichen Verbandskästen aufgelistet:
bis 50 Mitarbeiter | 1 Verbandskasten DIN 13157 |
über 50 Mitarbeiter | 1 Verbandskasten DIN 13169 |
über 300 Mitarbeiter | 1 Verbandskasten DIN 13169 je 300 Mitarbeiter |
Darüber hinaus gibt es folgende Anforderungen für Mittel zur Ersten Hilfe:
- In den Arbeitsstätten müssen die zur Ersten Hilfe erforderlichen Mittel vorhanden sein.
- Sie müssen leicht erreichbar und gut geschützt sein.
- Wenn die Art des Betriebes es erfordert, müssen Krankentragen vorhanden sein. Dies gilt vor allem für Schulen. Musikschulen fallen laut Auskunft der zuständigen Berufsgenossenschaft VBG „eher nicht“ darunter, eine verbindliche Aussage wollte die VBG allerdings nicht abgeben.
- Bei großer räumlicher Ausdehnung müssen sich Mittel zur Ersten Hilfe und (sofern es gefordert wird) Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden. Die Entfernung zu den Mitteln darf maximal 100 Meter bzw. eine Geschosshöhe betragen.
Wie sieht ein Verbandskasten nach DIN 13157 aus?
Der Inhalt ist insgesamt 65-teilig und besteht aus folgenden Einzelkomponenten:
Augenkompressen, Fingerverbände, Schere, Dreiecktücher, Heftpflaster, Verbandpäckchen, Einmalhandschuhe, Verbandtücher, Kälte-Sofortkompresse, Vliesstofftücher, Kompressen, Wundschnellverbände, Fixierbinden, Pflasterstrips, Fingerkuppenverbände, Rettungsdecke, Folienbeutel, Erste Hilfe Broschüre, Inhaltsverzeichnis
Übrigens…
Vergessen Sie nicht, Ihren Verbandskasten einmal pro Jahr zu überprüfen. Manche Komponenten haben nämlich ein Ablaufdatum, nach dem sie nicht mehr benutzt werden dürfen. Bei einer etwaigen Kontrolle durch Ihre Berufsgenossenschaft könnten Sie hier Schwierigkeiten bekommen.
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