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Risiko KSK-Kontrolle für Versicherte

Freiberufliche Musiklehrer kennen das: Die Künstlersozialkasse bittet stichprobenartig um Belege für die gemeldeten Jahres-Einnahmen. Wenn bei den Meldungen der eine oder andere Musiklehrer nicht ganz bei der Wahrheit geblieben ist, droht Ärger. Saftige Nachzahlungen und vor allem Bußgelder bis 5.000 EUR können drohen.

Fünf Prozent der Versicherten werden jedes Jahr stichprobenartig überprüft. Die Versicherten erhalten dann ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre tatsächlichen Einkünfte der vergangenen vier Jahre mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Akzeptiert wird in erster Linie der Steuerbescheid, andere Nachweise nur in Ausnahmefällen.

Weicht dann der in den eingereichten Unterlagen ausgewiesene Betrag von der Einkommensschätzung ab, so wird die KSK aktiv: Zunächst wird die Vorauszahlung für die Zukunft angepasst, danach die Abweichung etwas genauer betrachtet: Wenn die Abweichung jedoch erheblich ist, so wird es ungemütlich: Je nach Grad der Abweichung erteilt die KSK ein Bußgeld, das bis zu 5.000 EUR hoch ausfallen kann.

Die ver.di Info-Seite für Selbstständige mediafon schreibt dazu genauer:

Das aber nur, wenn offensichtlich bewusst oder fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden. (Sich im normalen Rahmen bei der Einkommensprognose zu verschätzen ist also völlig unproblematisch.) Wer jedoch das Jahres-Mindesteinkommen von über 3900 Euro nachhaltig nicht erreicht, fliegt aus der KSK raus. Für eine rückwirkende Anpassung und damit für Beitragsnachforderungen gibt es übrigens keine Rechtsgrundlage – für Beitragsrückzahlungen allerdings auch nicht.

Unangenehm sind bei den Kontrollen auch die Nachwirkungen. Wer einmal mit einem offenkundig grob falsch geschätzten Einkommen erwischt wurde, muss mit weiteren Kontrollen rechnen, und zwar nicht nur einmal. Der Grundsatz “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht” gilt auch bei der KSK.

Wer vorab schon einmal überprüfen möchte, ob bei einer KSK-Überprüfung Probleme zu erwarten sind, kann dies mit dem KSK-Risiko-Rechner machen, den der Rechtsanwalt Wolfgang Schimmel auf seiner Internet Seite online anbietet. Mit Hilfe dieses Rechners kann ein eventuelles Bußgeld schon vorab grob eingeschätzt werden.

Zum Schluss noch ein kurzer Tipp von mediafon:

Wer hofft, durch Ignorieren bzw. Nicht-Beantworten von KSK-Schreiben einer korrekten Beitragsfestsetzung entgehen zu können, wird nicht weit kommen. Die KSK wendet sich dann an das zuständige Finanzamt, und das ist nach § 31 der Abgabenordnung verpflichtet, die Steuerdaten des Betroffenen “… der Künstlersozialkasse mitzuteilen, soweit die Kenntnis dieser (Daten) für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen … erforderlich ist.” Also: Am besten schätzt man sein Einkommen von vornherein, guten Gewissens. Dann erübrigen sich solche Überlegungen.

Weitere Infos auf der Seite von mediafon unter dem Link http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eaac2552653

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Michael Herrmann ist Musikschulleiter und geschäftsführender Gesellschafter der intakt Musikinstitut gemeinnützigen GmbH in Pfaffenhofen. Er studierte Jazz-Piano und unterrichtet Klavier und Gesang, ist Gründer und ehemaliger Herausgeber von musikschule intern und ist darüber hinaus als Musiker unterwegs.

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