Ein Kommentar von Christian Rolf
Bundesverband der Freien Musikschulen fordert baldige Öffnung der Musikschulen
Wann Unternehmen oder Institutionen wieder öffnen dürfen, wird in der Politik derzeit heiß diskutiert. Doch nach welchen Kriterien eine Öffnung vom Gesundheitsministerium erlaubt oder untersagt wird, ist oftmals nebulös. Geht es beispielsweise um eine rigorose Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, dürften Schulen oder Kitas wohl erst wieder öffnen, wenn ein geeigneter Impfstoff – Experten schätzen, dass dies ein bis eineinhalb Jahre dauern dürfte – gefunden wurde und für alle Bürger zur Verfügung steht. Doch dem ist nicht so: Kitas und Schulen öffnen wieder, wenn auch nur schrittweise und unter strengen Auflagen.
Institutionen hingegen, die alle Sicherheitsmaßnahmen problemlos umsetzen könnten, bleiben weiterhin geschlossen. Beispielsweise könnte in vielen Fällen der Unterricht an einer Musikschule problemlos nach geltenden Hygieneregeln durchgeführt werden, da die Instrumentalpädagogen oftmals im Eins-zu-Eins-Unterricht arbeiten, also im Einzelunterricht. Hier halten sich lediglich zwei Personen gleichzeitig im Raum auf und können die Abstandsregel von 1,5-2 Meter einhalten. Zu langen Warteschlangen vor den Unterrichtsräumen kann es auch nicht kommen, weil die Schüler hier Termine haben. Auch gibt es warmes Wasser zum Händewaschen vor dem Unterricht, im Gegensatz zu einigen Regelschulen.
Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat dazu bereits am 23. April ein Hygienekonzept bei den zuständigen Gesundheitsämtern eingereicht. Lediglich Schleswig Holstein öffnet Musikschulen und erlaubt ab dem 4. Mai den Einzelunterricht. Aus anderen Bundesländern kamen keine nennenswerte Antworten. Die Gesundheitsämter in Niedersachsen und Bayern gaben zur Antwort, dass Instrumentalpädagogen zu Hause, aber nicht in der Musikschule unterrichten dürften, sofern es sich um kommerziell erteilten Musikunterricht handelt. Warum hier ein Unterschied zwischen kommerziellem und nichtkommerziellem Unterricht gemacht wird, bleibt unklar.
Wünschenswert wäre eine klare Grundlage, auf die sich alle Musikschulen und -lehrer beziehen können. Wie wir sehen, werden die Empfehlungen des Robert Koch Instituts in der Praxis gebogen und gedehnt, wie es gerade notwendig ist. Auf der einen Seite führen sie zu Öffnungen, obwohl auch Politikern klar sein dürfte, dass die Maßnahmen an Schule und Kitas nicht konsequent eingehalten werden können. Auf der anderen Seite wird eine Öffnung untersagt, obwohl die Maßnahmen ohne große Umstände umsetzbar wären, wie im Einzel- Instrumentalunterricht.
Wie Politiker in diesen Zeiten nicht müde sind zu betonen: Es geht um Menschenleben. Daher hält auch der bdfm die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.
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