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100 Prozent qualifizierte Lehrkräfte an zertifizierten bdfm-Schulen

Interview mit Max Op den Camp über neue Zertifikats- Richtlinien im bdfm e.V.

Im Juli 2016 hat sich der Name geändert: der „Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e.V.“ heißt jetzt „Bundesverband der Freien Musikschulen e.V.“ (bdfm e.V.). Seitdem ist viel in Bewegung gekommen. Der Verband verdeutlicht mit der Namensänderung den Anspruch, ein Dachverband für alle Musikschulen in privater und freier Trägerschaft zu sein.

Für den bdfm e.V. ist das Thema Qualitätsentwicklung und -sicherung ein zentraler Bestandteil seiner Arbeit. Der Verband gibt Mitgliedsschulen die Möglichkeit, das Qualitätssiegel „Zertifizierte Musikschule im bdfm e.V.“ zu erhalten. Dafür müssen die Lehrkräfte seit Anfang des Jahres zu 100% ausreichend qualifiziert sein. Um diese Quote erreichen zu können, hat der bdfm e.V. ein eigenes Lehrbefähigungszertifikat entwickelt.

Susann Krieger sprach darüber mit Max Op den Camp, dem politischen Sprecher des Verbandes.

msi Herr Op den Camp, der bdfm hat seit diesem Jahr ein eigenes Lehrerzertifikat. Welche Intention steckt dahinter?

Max Op den Camp: Zunächst muss ich den Begriff korrigieren, es handelt sich um die „bdfm-Lehrerlaubnis“.

Aber zur Frage:

Die Erfahrung in der Musikschularbeit hat uns gelehrt, dass es viele Wege gibt, um ein guter Musiklehrer zu werden. Ein klassisches Musikpädagogikstudium ist zwar die Regel als Lehrerqualifikation an zertifizierten bdfm-Schulen. Jedoch haben zahlreiche Lehrkräfte auch andere Ausbildungen, zum Beispiel von Fachakademien, Berufsfachschulen, ausländischen oder privaten Ausbildungsinstituten. Diese unterscheiden sich oft stark in Qualität und Umfang und sind im Rahmen einer Zertifizierung ohne Weiteres oft nur schwer einzuschätzen. Dazu kommen Lehrkräfte, die ihre Ausbildung gar nicht im musikpädagogischen Bereich hatten, sondern zum Beispiel im Erziehungswesen, die jedoch langjährig als Musiker und Musikpädagoge erfolgreich tätig waren.

Maßgabe für den Titel „Zertifizierte Musikschule im bdfm e.V.“ ist unter anderem, dass an der betreffenden Schule ausschließlich qualifiziertes Lehrpersonal tätig ist.

Die Zielsetzung der bdfm-Lehrbefähigung ist es, eine einheitliche Regelung auch für all diejenigen Lehrkräfte anzubieten, die über kein anerkanntes Hochschuldiplom oder Vergleichbares verfügen, aber dennoch eine gute Arbeit leisten. Diesen machen wir mit der bdfm-Lehrbefähigung ein Angebot zum Erwerb einer Qualifikation, die es erlaubt, auch an zertifizierten Musikschulen zu arbeiten.

msi: Für wen ist es gedacht und wer kann das Zertifikat bekommen?

Max Op den Camp: Das Angebot ist natürlich in erster Linie für die oben genannten Mitarbeiter/inne/n von bdfm-Schulen gedacht. Es steht aber grundsätzlich jeder Lehrkraft offen.

Wie setzt sich die Jury zusammen und wie oft tagt sie?

Das ganze System ist erst im Aufbau. Wir planen Jurys aus mindestens drei Personen, darunter immer auch einen Vertreter des Musikhochschulbereiches. Tagen sollen die Gremien zunächst zweimal im Jahr; der Turnus wird gegebenenfalls nach Anzahl der Anträge anzupassen sein.

Es gibt verschiedene Bereiche von Musikunterricht – Klassik, Elementare Musikerziehung, Popularmusik. Gibt es da auch entsprechend verschiedene Jurys?

Ja, die Jurys sollen speziell für den jeweiligen Fachbereich qualifiziert sein.

Wie läuft so eine Lehrprobe ab?

Die Lehrbefähigungsprüfung besteht insgesamt aus mehreren Teilen, zunächst dem Einreichen von Nachweisen über die bisherige musikalische und musikpädagogische Tätigkeit. Außerdem erwarten wir eine kurze Erläuterung zur verwendeten Lehrmethode und den verwendeten Materialien. Dazu kommt ein Video, auf dem die instrumentalen oder gesanglichen Fähigkeiten dargestellt werden und vor allem die betreffende Lehrkraft im Unterricht mit zwei verschiedenen Schülern oder Lerngruppen zu sehen ist. Es muss also niemand live eine Prüfung vor einem Gremium absolvieren. Genaue Angaben zum Procedere gibt es übrigens immer aktuell auf unserer Homepage.

Ziel des Verbandes ist es, einer Musikschule das Qualitätssiegel „zertifizierte Musikschule im bdfm e.V.“ auszustellen, wenn 100% der Lehrkräfte über einen entsprechenden staatlich anerkannten Abschluss (Diplom, Orchestermusiker, Bachelor etc.) bzw. das bdfm-Lehrerzertifikat verfügen. In anderen Verbänden wird die 100%-Regelung nicht so streng gehandhabt. Warum ist das dem bdfm so wichtig?

In den ersten Jahren seiner Gründung hat der damalige bdpm e.V. nur Musikschulen aufgenommen, die seinen Qualitätskriterien entsprachen. Jedoch muss man ehrlicherweise sagen, dass die Zertifizierungs- und Aufnahmepraxis in den verschiedenen Landesverbänden oft uneinheitlich gehandhabt wurde. Hinzu kam im alten System, dass eine einmal erteilte Zertifizierung später nicht mehr regelmäßig überprüft wurde.

Unser Verband hat sich dazu entschlossen, die Verbandsmitgliedschaft nicht mehr von einer Zertifizierung abhängig zu machen, also grundsätzlich als Musikschulverband allen Musikschulen offen zu stehen. Auf der anderen Seite wollen wir das bdfm-Qualitätszertifikat zu einem aussagekräftigeren Qualitätssiegel entwickeln, als es das alte bdpm-Zertifikat war.

Daher verlangt das neue bdfm-Zertifikat drei neue Aspekte:

Erstens müssen nun alle Lehrkräfte einen wirklichen Qualifizierungsnachweis haben, also entweder die bdfm-Lehrbefähigungsprüfung oder einen der anerkannten musikpädagogischen Studienabschlüsse.

Zweitens muss für jede Lehrkraft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorhanden sein, ohne Eintrag.

Und drittens gilt das erteilte bdfm-Zertifikat für vier Jahre und wird regelmäßig neu überprüft und vergeben.

So können Eltern und Schüler einer solchen Schule sicher sein, hier ein Institut mit höchsten Qualitätsansprüchen zu besuchen. Wir sind davon überzeugt, dass eine „zertifizierte Musikschule im bdfm e.V.“ damit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern hat.

Angenommen, eine Schule möchte sich jetzt neu zertifizieren lassen und beschäftigt seit Jahren Lehrkräfte, die erfolgreich ohne anerkannten Abschluss arbeiten. Diese müssen sich nun der Lehrprobe für das Zertifikat unterziehen, stellen das aber infrage aufgrund ihrer jahrelang geleisteten Arbeit. Was antworten Sie ihnen?

Die bdfm-Lehrbefähigung ist ein Angebot gerade an die Lehrkräfte, die bislang ohne anerkannten Abschluss arbeiten. Wir liefern ihnen die Möglichkeit, endlich einen Qualifikationsnachweis für die Arbeit zu erwerben, die sie oft schon lange und gut machen. Das ist mit einem überschaubaren Aufwand verbunden. Aber es wird sich lohnen für diejenigen, die ihn auf sich nehmen.

Was macht für Sie eine gute Lehrkraft aus?

Ich persönlich schätze besonders Lehrkräfte, die über Charisma verfügen, über eine dem Lehrverhältnis angemessene menschliche Wärme, Zugewandtheit und außerdem Flexibilität in der Wahl ihrer pädagogischen Mittel. Wer als Schulleiter eine solche Person findet, die dann auch noch außergewöhnlich gut ihr Instrument beherrscht, dem würde ich die Empfehlung geben: Sofort unter Vertrag nehmen….

Herr Op den Camp, vielen Dank für das Gespräch.

Mehr über die bdfm-Lehrerlaubnis erfahren Sie auf der Homepage des bdfm e.V.: https://www.freie-musikschulen.de/bundesverband-der-freien-musikschulen/mitgliedschaft/zertifizierung/bdfm-lehrbefaehigung/

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Susann Krieger studierte Korrepetiton/ Musiktheater (HfM Dresden) und Rundfunk-Musikjournalismus (HfM Karlsruhe). Sie arbeitet als freie Autorin für verschiedene ARD-Rundfunkanstalten (u.a. WDR, BR, MDR, SWR) und unterrichtet Klavier. 2017 erhielt sie den Deutschen Radiopreis für die beste Reportage und wurde für den Prix Europa nominiert.

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