Wenn Kinder üben, ist das oft für die Nachbarn eine nervige Angelegenheit. In München klagte ein Anwohner gegen den Nachwuchs einer musikalischen Familie. Die Begründung: Saxophon, Tenorhorn und Schlagzeug auf Dauer ertragen zu müssen sei eine Zumutung. Das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Die Entwicklung der Kinder stehe unter besonderem Schutz.
Gute Nachrichten für Eltern, die musikalische Kinder haben: Das Üben von Instrumenten kann nicht vom Nachbarn verboten werden. Geklagt hatte ein Münchner Ehepaar, in dessen Nachbarschaft eine Familie lebte, deren vier Kinder regelmäßig Saxophon, Schlagzeug und Tenorhorn übten. Eigentlich ist es heutzutage eher ungewöhnlich, dass Kinder regelmäßig üben, aber in diesem Falle schien es sich um eine ziemlich talentierte Musik-Familie zu handeln.
Das Ehepaar im Einfamilienhaus nebenan fühlte sich durch die Lärmentwicklung gestört – teilweise wurden bis zu 70 Dezibel gemessen, so die Nachbarn. Außerdem hätten die Kinder vereinbarte Ruhezeiten überschritten.
Das Gericht folgte allerdings nicht den Beschwerden der Kläger, denn die Einhaltung von Regeln könne von minderjährigen Kindern nicht verlangt werden. Außerdem wären die Ruhezeiten, wie ein Protokoll des Klägers dokumentierte, nur gelegentlich missachtet worden. Die Entwicklung der Kinder genieße einen vorrangigen Schutz. Somit dürfe das Üben nicht verboten werden.
Es handelt sich um ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 171 C 14312/16). Es ist noch nicht rechtskräftig.
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