Immer wieder berichten Musikschullehrer, dass Schüler ihren Unterricht absagen und die ausgefallene Stunde dem Lehrer nicht honoriert wird. Das ist rechtswidrig! Der Anspruch auf Bezahlung bleibt für den Lehrer bestehen, auch wenn er die Unterrichtsstunde gar nicht hält. Doch vielen Musikschulleitern scheint das nicht bekannt zu sein.
Ein Leiter einer Musikschule beschäftigt einen oder mehrere Lehrer. Dem Lehrer werden vom Musikschulleiter Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt, kümmert sich um die Akquirierung von Schülern sowie um die anfallenden Verwaltungsarbeiten. Der Lehrer verpflichtet sich gegenüber der Musikschule, den vereinbarten Unterricht zu erteilen. Zwischen dem Lehrer und der Musikschulleitung wird also ein „Dienstvertrag“ abgeschlossen – sofern es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um eine freiberufliche Beschäftigung handelt.
Das bedeutet: der Lehrer bietet seine Dienste als Lehrkraft an, die Musikschule nimmt diese Dienste in Anspruch. Daraus ergibt sich juristisch gesehen der Anspruch des Lehrers auf Bezahlung.
Stark vereinfacht gestaltet sich der Vertragsschluss wie folgt:
Die Lehrkraft sagt zum Musikschulleiter: „Ich würde gerne Dienstags um 15.30h eine Unterrichtsstunde geben und hätte dafür gerne 10 Euro.“
Daraufhin antwortet der Musikschulleiter: „Super, ich nehme Dein Angebot an und schicke Dir einen Schüler, den Du Dienstags um 15.30h unterrichten kannst. Die 10 Euro werde ich bezahlen.“
Das Beispiel zeigt eine Vereinbarung, in dem beide Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen erklärt haben. Sie haben einen Dienstvertrag geschlossen. Der Anspruch des Lehrers auf die Bezahlung von 10 Euro ist also unstrittig.
Was passiert aber, wenn der Schüler nicht kommt?
Kommt der Schüler nicht, – wegen Krankheit, schulischer Verpflichtungen oder aus anderen Gründen – so ändert das nichts an der Vereinbarung zwischen Lehrkraft und Musikschule. Der Lehrer steht zur verabredeten Zeit dem Schüler für den Unterricht zur Verfügung, das heißt, er ist vor Ort in der Musikschule. Die Musikschulleitung hat sich im sogenannten „Dienstvertrag“ verpflichtet, dem Lehrer das vereinbarte Honorar zu zahlen.
Die Vereinbarung ist vergleichbar mit der Vermietung einer Wohnung:
Der Vermieter sagt: „Du kannst im Monat Juni meine Wohnung mieten. Dafür hätte ich gerne 500 Euro.“ Der Mieter sagt: „Ich bin damit einverstanden . Ich ziehe ein und bezahle Dir dafür die geforderten 500 Euro.“ Wenn der Mieter dann übers Wochenende in den Urlaub fährt und die Wohnung nicht nutzt, so kann er auch nicht die Miete um diese drei Tage kürzen, denn der Vermieter hat die Leistung (nämlich die Wohnung) angeboten und der Mieter hat sie in Anspruch genommen. Hier kommt niemand auf die Idee, Diskussionen über Kürzungen der Miete zu führen.
Was tun, wenn die Musikschule trotzdem die Zahlung verweigert?
Nun, diese Frage ist einfach zu beantworten: Als erstes empfehlen wir der Lehrkraft, die Musikschulleitung darauf anzusprechen. Eine Kürzung des Honorars wegen ausfallenden Schülerstunden ist schlichtweg unzulässig.
Fakt ist: Die Musikschule handelt rechtswidrig. Der Musiklehrer hat seine Leistung angeboten, die Musikschule hat das Angebot angenommen und somit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Ob die Leistung abgerufen wurde oder nicht, spielt keine Rolle.
Sollte die Musikschule sich querstellen, gibt es weitere Möglichkeiten, sich zu einigen:
Die einfachste: Der Lehrer schreibt eine Rechnung an die Musikschule über die verweigerten Unterrichtsstunden und mahnt diese bei Nichtzahlung an. Dies kann bis zum Mahnbescheid und anschließendem Vollstreckungsbescheid gehen – was das gute Recht der Lehrkraft ist.
Wenn sich beide Seiten noch immer nicht einigen, kann die Lehrkraft einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder einen Ansprechpartner bei ver.di Musik zu Rate ziehen.
Übrigens: Sollte die Musikschule argumentieren, dass diese Vorgehensweise im Honorarvertrag so geregelt sei, so kann der Lehrer dagegenhalten, dass die entsprechende Klausel unwirksam sei und einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten würde.
Rechtlich unzulässige Dinge werden nicht dadurch zulässig, dass man sie in einem Vertrag schriftlich festhält.
Und wenn man das Ganze einmal nüchtern betrachtet, so ist diese rechtswidrige Vorgehensweise eine Bereicherung der Musikschule auf Kosten der Lehrkraft.
Ich würde nicht einmal im Traum daran denken, dem verpflichteten Lehrer das Honorar vorzuenthalten. Welche Erbsenzähler tun denn so etwas?
Traurigerweise sind uns einige Musikschulen bekannt, die diese Praxis so ausüben…
Dies ist bei einer der größten privaten Musikschulen (Bertheau und Morgenstern in Potsdam so üblich). Kommt der Schüler nicht zum Unterricht darf dies nicht berechnet werden.
Oh ja, hier in Löbau z.B. ist das so. Die Honorarkräfte müssen Anwesenheitslisten abgeben und werden danach bezahlt. Wenn Schüler absagen (was nicht immer der Fall ist), gehen diese Absagen ans Sekretariat. Auch wenn man dann mittendrin eine Stunde rumsitzt, weil danach wieder Schüler kommen, wird das nicht bezahlt.
zu Rumpelstilzchen…
…dann macht die Musikschule aller Wahrscheinlichkeit nach ihre Schülerverträge falsch. Dort sollte eindeutig geregelt sein, in welchen gravierenden Ausnahmefällen der plötzlich absagende oder einfach nicht erscheinende Schüler nicht zahlungspflichtig ist. Die Schule hat in der Regel ein Anrecht auf das Unterrichts-Geld. Wenn sie das verpasst, kann der Lehrer nichts dafür. Er muss sein Geld bekommen, wenn er anwesend und bereit zu unterrichten ist. (… ja, ich weiß, ich schreibe in der männlichen Form, hab keinen Bock auf ../Innen oder “Lehrkraft”. Hier geht es um die Sache selbst)
Das ist es ja, vom Schüler kassieren sie trotzdem!!!
Das ist eindeutig nicht rechtens. Ohne deine Bereitwilligkeit (Vertrag hin oder her) käme es nicht zum Unterrichtsvertrag mit dem Schüler. Also bist du ein eingeplanter “Teil” des Vertrages. Wenn dadurch Geld fließt, bist zu den vorgenannten Bedingungen zwingend berechtigt, deinen Anteil ausgezahlt zu bekommen. Hier musst du dich auf die Hinterbeine stellen. Das erste ist die Empfehlung zu einem Gespräch mit dem für die Verträge/Finanzen zuständigen Schulleiter oder einer dafür autorisierten Person.
Meine Schule ist noch klein und lange nicht effektiv, das kann ich aber nicht auf dem Rücken der Lehrer ausgleichen. Ich habe kein verständnis für das Tun der Schulleitung.
Ich drück dir die Daumen
Vielen Dank!!
Mich betrifft es nicht, weil Vollvertrag, aber die Honorarer lassen sich ins Bockshorn jagen. Eine H-Kollegin ist jetzt auch VERDI beigetreten. Werde sie impfen…
Wie ist essen bei einem Vertrag direkt mit dem Schüler? Der Schüler sagt nicht ab, kommt nicht, verweigert die Zahlung und hat einen Vertrag unterzeichnet…
Und wenn es sich um einer Vertretung handelt? Ich stehe gerade vor dem Problem da ich eine Vertretung geleistet habe und weil die Kindern nicht gekommen sind wollen sie mir die Stunde nicht bezahlen … Also ich habe nur ein mündliches Vertrag. 😦