Was ändert sich für Musikschulen?
Ab dem 1. Januar 2025 werden im B2B-Bereich elektronische Rechnungen in einem genormten Format zur Pflicht. Dies hat durchaus Auswirkungen für Musikschulen. Allerdings sieht der Gesetzgeber noch Übergangsregelungen bis Ende 2027 vor.
- Bis Ende 2026 sind elektronische Rechnungen im nicht genormten Format – allerdings nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers – weiterhin zulässig und bis Ende 2027 sind diese nur bei einem Vorjahresumsatz unter 800.000 EUR erlaubt.
- Bis Ende 2027 dürfen weiterhin Papierrechnungen (PDF-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung) ausgestellt werden.
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR können weiterhin generell als Papierrechnung ausgewiesen werden.
Ab 2025 besteht eine Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen im genormten Format. Dies bedeutet, dass diese eRechnungen von Zulieferern, Vermietern oder Honorarkräften von der Musikschule angenommen und verarbeitet werden müssen.
Elektronische Rechnungen sind nicht verpflichtend in hybrider Form (strukturiertes XML und PDF) zu erstellen. Nicht hybride eRechnungen sind nur mit spezieller Software lesbar. Das Bundesministerium für Finanzen möchte Unternehmen mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung elektronischer Rechnungen unterstützen. Eine solche Lösung wird aktuell geprüft und soll ggf. vor dem 1.1.2025 allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Ab 2028 werden elektronische Rechnungen endgültig zur Pflicht – sowohl in der Annahme, wie auch beim Erstellen. Dies gilt für den B2B-Bereich. Rechnungen für Unterrichtsleistungen für Privatleute sind von dieser Regel nicht betroffen.
Auf die Musikschulen kommen also Veränderungen in der Rechnungsannahme und Rechnungserstellung zu.
Weiterführende Informationen
- Verpflichtung zur elektronischen Rechnung – auf haufe.de
- Unterschied zwischen Papier-, PDF- und E-Rechnung – vom BMI
- Entwurf „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ – vom BMF
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Im September hat das BMF bekanntgegeben, dass es kein kostenloses E-Rechnungstool der Regierung geben wird. Begründung: „Da der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes Angebot zur Privatwirtschaft anbieten darf, hat das Bundesministerium der Finanzen intensiv geprüft, auf welcher rechtlichen Grundlage und ggf. in welcher Form die Bundesregierung ein entsprechendes kostenfreies Serviceangebot bereitstellen kann. Hierbei ist die Bundesregierung zu der Entscheidung gelangt, dass kein solches Tool zur Verfügung gestellt werden kann. Derartige Angebote sind bereits jetzt – z.T. auch kostenlos – von privaten Anbietern verfügbar. Gleiches gilt für Tools zum Empfang, Versand und Aufbewahrung von E-Rechnungen.“
siehe Bundestags-Drucksache 20/12742 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012742.pdf)