Das BMAS hat die Verbände der Bildungsverbände zu Fachgesprächen eingeladen
Wohl kein Gerichtsurteil hat so große Auswirkungen auf die Bildungslandschaft in Deutschland gehabt wie das sogenannte Herrenbergurteil. Ging es hierbei ursprünglich um die letztinstanzliche Statusfeststellung einer Honorarkraft an einer kommunalen Musikschule, wirkt es doch weit über den Einzelfall und die Musikschulen hinaus.
Volkshochschulen, Träger von beruflichen Aus- und Fortbildungen, Anbieter von betrieblichen Weiterbildungen, Sprachintegrationskursen und Privatschulen – alle beschäftigen sie Honorarkräfte und alle sind durch die Gesetzeslage und fehlende Prognosesicherheit in ihrer Arbeit stark eingeschränkt und bedroht. Fachgespräche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen dies nun ändern.
Fachgespräch über den Erwerbsstatus von Lehrkräften
Auf Einladung von Herrn Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg fand Mitte Juni ein Fachgespräch über den Erwerbsstatus von Lehrkräften im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin statt. Vertreter der Bildungsverbände, Gewerkschaften, der Deutschen Rentenversicherung und Ministerien tauschten sich über die Besonderheiten und Sinnhaftigkeit von Honorartätigkeiten im Bildungsbereich aus.
Auszüge aus dem Ergebnisprotokoll des Fachgesprächs vom 14. juni 2024
… Dabei wurde deutlich, dass Lehrkräfte in sehr unterschiedlichen Konstellationen tätig werden und sie grundsätzlich in abhängiger Beschäftigung sowie auch selbständig tätig sind und dieses Nebeneinander auch für die Zukunft erforderlich und gewünscht ist. Aufgrund der Versicherungspflicht von selbständig tätigen Lehrkräften nach § 2 Nr. 1 SGB VI besteht in beiden Formen der Tätigkeit eine Absicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung…
… Es wurde verabredet, dass die Verbände und Kammern auf Basis der vorgenannten Kriterien unter Beteiligung der DRV Bund für die verschiedenen Fallkonstellationen prüfen, ob und welche Anpassungen an den vorhandenen Organisationsmodellen erforderlich sind, damit eine Lehrkraft selbständig tätig werden kann. Dies kann in Sachverhaltsbeschreibungen in Verbindung mit Musterverträgen festgehalten werden. Die Verbände und Kammern werden mit gesonderter Mail gebeten mitzuteilen, für welche Fallkonstellationen sie beabsichtigen, solche Muster auszuarbeiten. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die bestehenden Kursangebote aufrechterhalten werden
sollen.
Die Teilnehmenden haben die dringende Bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund herangetragen, der vielfach vorgetragenen Unsicherheit beim Umgang mit der geänderten
Rechtsprechung in der aktuellen Verwaltungspraxis auch über den Stichtag 1. Juli 2023 hinaus Rechnung zu tragen. Die DRV Bund hat zugesagt, dieses Anliegen in die zuständigen Gremien einzubringen.
Bereits beschlossen hat der zuständige Ausschuss der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Rentenversicherungsträger daraufhin, dass im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen keine weiteren Betriebsprüfungen hierzu stattfinden sollen. Es werden keine Bescheide erstellt oder versandt. Anhängige Widerspruchsverfahren werden ruhend gestellt. Diese Beschlüsse gelten mit sofortiger Wirkung bis zum 15. Oktober 2024….
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Wer entscheidet denn, wann welche Instrumentallehrkraft auf Honorarbasis arbeitet oder NICHT? An der Esch. Musikschule wurden wir gezwungen, auf Honorarbasis zu arbeiten für 2/3 des üblichen Marktpreises. Kündigungsschutz: keiner. Bezahlung der Ausfallstunden durch „höhere Gewalt“ seitens der Schule: Null. Bezahlung von Ausfallstunden durch Krankheit: Nichts. Honorarvereinbarung: nur diktiert von Seiten der Stadt. Keine „Freiheit“, das eigene Honorar anzupassen.
Es gibt einfach das Bedürfnis seitens der Stadt, die eigene Kasse zu „schonen“ auf Kosten der Lehrkräfte. Wer da nicht mitmacht fliegt raus. So sieht also diese „Selbständigkeit“ aus! Das ist sittenwidrig.