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Qualität an Musikschulen auszeichnen und fördern

2017 führte der Bundesverband der Freien Musikschulen sein neues Musikschulzertifikat ein. „Zertifizierte Musikschule im bdfm“ dürfen sich nur Schulen nennen, die nach den neuen Kriterien zertifiziert wurden. Das alte bdpm Musikschulzertifikat verliert Ende 2019 seine Gültigkeit und darf danach nicht mehr verwendet werden. Wir fragten Stefan Schlenke, Leiter des Gremiums Qualität im Bundesverband der Freien Musikschulen, nach den Hintergründen.

msi: Warum war es nötig, ein neues bdfm-Qualitätssiegel einzuführen?

Stefan Schlenke: Ich halte es für erstrebenswert, dass Musikschulen einen hohen Qualitätsstandard erfüllen und diesen Standard auch dauerhaft halten. In der Vergangenheit war es so, dass eine Zertifizierung Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im bdpm (Bundesverband deutscher Privatmusikschulen*) war. Allerdings wurde danach nie mehr überprüft, ob die Kriterien dauerhaft erfüllt wurden. Dies ändert sich nun durch das bdfm-Zertifikat. Unser Ziel ist es, dauerhafte Qualität an Musikschulen auszuzeichnen und zu fördern.

Was unterscheidet das neue Zertifikat vom alten denn genau?

Die meisten Bestandteile wurden übernommen. Neu hinzugekommen ist, dass 100 Prozent der Lehrkräfte einen anerkannten Abschluss haben müssen. Quereinsteigern, also Lehrern, die nicht über eine anerkannte Ausbildung verfügen, bieten wir mit der bdfm-Lehrbefähigung die Möglichkeit, ihre pädagogischen Fähigkeiten nachzuweisen. Quereinsteiger an zertifizierten Musikschulen müssen also eine Prüfung machen. Zudem erfolgt alle drei bis vier Jahre eine Rezertifizierung der Musikschule.

Warum sollte sich eine Musikschule überhaupt zertifizieren lassen?

Mit dem Zertifikat zeigt man Schülern und Eltern, dass die Musikschule eine qualitätsvolle Instrumental- und Vokalausbildung garantiert. Darüber hinaus verfügt eine zertifizierte Musikschule über angemessene Räumlichkeiten und eine professionelle Musikschulorganisation.

Welche Kosten kommen durch die Zertifizierung auf die Musikschule und Lehrkräfte zu?

Für die erstmalige Zertifizierung wird eine Gebühr in Höhe von 150 Euro fällig. Für die bdfm-Lehrbefähigung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro.

Wie lange dauert es derzeit im Schnitt vom Antrag bis zum fertigen Zertifikat?

Dies ist sehr unterschiedlich. Wenn beispielsweise Unterlagen nicht vorliegen oder ein Lehrer noch die Lehrbefähigung absolvieren muss, kann es auch schon mal länger dauern. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir mittlerweile innerhalb von ein bis zwei Monaten den Prozess abschließen.

Stefan Schlenke
Stefan Schlenke

Der gesamte Zertifizierungsprozess scheint relativ umfangreich zu sein. Was sind die größten Stolpersteine für die Musikschulen und Lehrkräfte in der Praxis?

Bei Abschlüssen außerhalb der EU muss die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) überprüfen, in wieweit diese bei uns überhaupt anerkannt sind bzw. eine Einschätzung darüber abgeben. Abschlüsse die nicht auf deutsch oder englisch vorliegen, müssen entsprechend übersetzt werden. Dann gibt es immer wieder Probleme mit den Berufshaftpflichtversicherungen. Vielen Musikschulleitungen ist nicht bewusst, dass in Ihren Versicherungsverträgen die freiberuflichen Mitarbeiter nicht mit eingeschlossen sind. Hier muss dann oft nachgearbeitet werden oder es muss nachgewiesen werden, dass wirklich jeder einzelne freie Mitarbeiter über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügt.

Angenommen ein Quereinsteiger besteht die Lehrbefähigung nicht. Gibt es eine zweite Chance oder kann sich die Musikschule dann nicht zertifizierten lassen?

Nicht alle Quereinsteiger bestehen die Lehrbefähigung im ersten Versuch. Eine Lehrkraft kann die Lehrbefähigung aber wiederholen, wenn es im ersten Anlauf nicht geklappt hat. Jeder bekommt ein ausführliches Feedback, aus dem hervorgeht, wo genau die Defizite lagen. Wir empfehlen den betroffenen Lehrkräfte, dass sie eine Fortbildungen besuchen, bevor sie einen zweiten Versuch wagen. Sollte die Lehrkraft im zweiten Anlauf die Lehrbefähigung nicht erhalten, darf sie nicht an einer zertifizierten Musikschule arbeiten. Im Falle einer Weiterbeschäftigung verlöre die Musikschule ihr Zertifikat.

Was ist der Ausblick in die Zukunft?

Mit dem Musikschulzertifikat engagiert sich der Bundesverband der Freien Musikschulen klar für eine Anerkennung qualitativ hochwertiger Musikausbildung an freien Musikschulen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir diese Anerkennung in das Bewusstsein unserer Kunden und der Politik verankern.

Vielen Dank für das sehr informative Gespräch und weiterhin alles Gute für Ihre Arbeit.

* Der 1997 als Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e.V. (bdpm e.V.) gegründete Musikschulverband nannte sich 2016 in Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm e.V.) um.

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Susann Krieger studierte Korrepetiton/ Musiktheater (HfM Dresden) und Rundfunk-Musikjournalismus (HfM Karlsruhe). Sie arbeitet als freie Autorin für verschiedene ARD-Rundfunkanstalten (u.a. WDR, BR, MDR, SWR) und unterrichtet Klavier. 2017 erhielt sie den Deutschen Radiopreis für die beste Reportage und wurde für den Prix Europa nominiert.

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