Die Fachgespräche im BMAS über den Erwerbsstatus von Lehrkräften gehen in die 3. Runde
Das 2. Fachgespräch der Verbände aus dem Bildungsbereich fand am 8. Oktober 2024 statt. Es wurde deutlich, dass die vom Ministerium einberufenen Arbeitsgruppen noch keine zufriedenstellende Lösung für die Beschäftigung von Honorarkräften finden konnten.
Es wurde vereinbart, dass die Arbeitsgruppen daher zeitnah erneut tagen. Diesmal mit Teilnahme von Vertreter:innen des BMAS und der DRV.
Zielsetzung ist die
- Darstellung der Organisationsmodelle für eine selbständige Tätigkeit von Lehrkräften und Überprüfung ihrer Umsetzbarkeit.
- Das Themenspektrum wird erweitert auf die Aspekte der Nebenberuflichkeit (insb. von voll abgesicherten hauptberuflich Selbständigen und von Rentnerinnen und Rentnern) und der geringfügigen Beschäftigung (70-Tage-Regelung und Entgeltgeringfügigkeit).
- Außerdem wird geprüft, wie darauf hingewirkt werden kann, dass selbständig tätige Lehrkräfte ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch tatsächlich nachkommen.
- Prüfung ergänzender gesetzgeberischer Maßnahmen, um Rechtssicherheit zu erreichen.
Das 3. Fachgespräch im Ministerium wird im Januar 2025 erfolgen.
Wiederaufnahme der Betriebsprüfungen durch die DRV
Nach dem 15. Oktober 2024 nimmt die DRV die Betriebsprüfungen wieder auf.
Danach sollen die Betriebsprüfungen ohne Ausnahme ab dem 16. Oktober 2024 wieder aufgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll dabei so verfahren werden, dass Fälle bis zum 31. Dezember 2022 nach den vor der Stichtagsregelung (1. Juli 2023) angewandten Kriterien zu den Lehrern, Lehrbeauftragten und Dozenten abgeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2023 (bedingt durch den kalenderjährlichen Prüfrhythmus) sollen Fälle nach den „Herrenberg-Kriterien“ (selbständige Lehrer, Lehrbeauftragte und Dozenten) unter Berücksichtigung des Stichtags 1. Juli 2023 abgetrennt und zurückgestellt, die Prüfungen bei den Arbeitgebern im Übrigen aber abgeschlossen werden. Die abgetrennten und zurückgestellten Fälle sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Prozesses wieder aufgegriffen werden.
Quelle: Ergebnissicherung Fachgespräch 8. Oktober 2024, BMAS
Dieser Beitrag hat 0 Kommentare