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Deutscher Bundestag beschließt Übergangsregelung

Atempause im Kampf um sichere Arbeitsverhältnisse

Der Beschluss im Deutschen Bundestag einer Übergangsregelung schafft Musikschulen und Honorarkräften eine Atempause, um ihre Arbeitsverhältnisse künftig rechtssicher zu gestalten.

Am 29. Januar 2025 beschloss der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch. Er sieht eine Übergangsregelung für die Versicherungspflicht von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung und im Musikschulbereich vor.

Änderungen im Vierten Sozialgesetzbuch:

Die Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch betrifft die Versicherungspflicht von Lehrkräften, insbesondere in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen. Vorgesehen ist, dass im Falle einer Prüfung durch einen Versicherungsträger, die eine Versicherungspflicht der Lehrkraft feststellt, die Versicherungspflicht erst ab 1. Januar 2027 gilt. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt. Mit der Regelung soll es laut Antrag ermöglicht werden, „für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen“ und „Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit zu geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können“.

Ergebnisse aus dem 3. Fachgespräch im BMAS

Zuvor hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verbände aus dem Bildungsbereich zum 3. Fachgespräch geladen. Eingangs des Gesprächs wurden nochmals die Leitsätze des Dialogprozesses betont:

  1. Sowohl Beschäftigung als auch selbständige Tätigkeit ist möglich.
  2. Eine selbständige Tätigkeit unterscheidet sich von einer abhängigen Beschäftigung.
  3. Auch selbständig Tätige müssen sich gegen Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit versichern und für das Alter vorsorgen.

Die Ergebnisse der von der DRV Bund und BMAS begleiteten Arbeitsgruppen wurden präsentiert. Es wurde deutlich, dass der Dialogprozess fortgeführt werden muss, um weitere Fragen zu Organisationsmodellen und den Prüfkriterien zu klären. Diskutiert wurde auch die Frage, wie Lehrkräfte nachweisen, dass sie ihrer Versicherungspflicht nachkommen. Hier schien die Meldung der Einkommensdaten von den Finanzämtern an die DRV der sicherste Weg.

Im Hinblick auf die angekündigte Übergangsregelung formulierte die Runde folgende Schritte:

  • Die Arbeitsgruppen oder einzelne ihrer Mitglieder greifen das Angebot der DRV Bund auf und erstellen auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Fachgesprächen und AG-Sitzungen Organisationsmodelle (Tätigkeitsbeschreibungen und Verträge) für eine selbständige Lehrtätigkeit in ihrem jeweiligen Bereich und legen diese der DRV Bund vor.
  • Die DRV Bund gibt gutachterliche Stellungnahmen zur Frage ab, ob Lehrtätigkeiten entsprechend dieser Modelle als selbständige Tätigkeiten bewertet würden.
  • Das BMAS prüft die Entwicklung eines unbürokratischen Verfahrens zur Sicherstellung, dass selbständige Lehrkräfte ihrer Rentenversicherungspflicht nachkommen (ausgehend von den o.g., in den Arbeitsgruppen diskutierten Ansätzen).

Vor dem Hintergrund einer neuen Regierungsbildung sind darüber hinaus auch gesetzgeberische Veränderungen denkbar.

Es gilt die Zeit zu nutzen

Die beschlossene Übergangsregelung nimmt den Musikschulen die Furcht vor drohenden Nachzahlungen aufgrund ungewollter Scheinselbstständigkeit der Honorarkräfte. In den nächsten zwei Jahren besteht die Möglichkeit der Prüfung bestehender Arbeitsverhältnisse bzw. deren Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus sind neue Organisations- und Vertragsmodelle denkbar, die im Einvernehmen mit der DRV entwickelt werden können.

Begleitend kann auf eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens hingewirkt werden.

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Frank Korte studierte visuelle Kommunikation und Fotografie. Er arbeitete für Agenturen und diverse Kunden im Bereich Multimedia. Seit Herbst 2015 leitet er die Bundesgeschäftsstelle des bdfm. 2023 übernahm er die Leitung der musikschule intern.

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