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Was Musikschulen über den E-Check wissen sollten

Musikschulen ohne Strom? Das ist längst Geschichte. Elektrizität ist allgegenwärtig: Schüler und Lehrkräfte nutzen Kabel, Steckdosen, Verstärker, Mischpulte und elektrische Instrumente. Doch wie sicher ist das alles?

Der E-Check

Elektrische Anlagen und Geräte müssen geprüft werden – vor der ersten Nutzung, nach Reparaturen oder Änderungen und in regelmäßigen Abständen. Das schreiben die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3), die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Norm DIN VDE 0701-0702 vor.

Kurz gesagt: Arbeitgeber müssen über die Berufsgenossenschaft sicherstellen, dass folgende Anlagen regelmäßig geprüft werden:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • stationäre Anlagen
  • nicht stationäre Anlagen

Das betrifft alles, was Strom leitet – von der Kaffeemaschine über die E-Gitarre bis zu Verlängerungskabeln, Steckdosen und Monitoren.

Für wen ist der E-Check Pflicht?

Der E-Check ist für alle Betriebe verpflichtend, die elektrische Geräte und Anlagen nutzen und Mitarbeiter beschäftigen – auch bei nur einer Person. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, der die Arbeitsmittel regelmäßig prüfen lassen muss.

Wichtig: Musikschulen, die mit Honorarkräften arbeiten, die als arbeitnehmerähnlich gelten, unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. Allerdings sind solche Selbstständige an freien Musikschulen eher unwahrscheinlich.

Musikschulbetreiber sollten ihre Versicherungspolice prüfen. Im Schadensfall verlangen Versicherer oft den Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfung. Fehlt der E-Check, drohen Leistungskürzungen.

Wer führt den E-Check durch?

Nur qualifizierte Elektrofachkräfte oder zertifizierte Fachbetriebe dürfen den E-Check durchführen. Sie prüfen nach DIN VDE und stellen Prüfplaketten aus. Viele Innungsbetriebe bieten den E-Check als Dienstleistung an. Eine Übersicht gibt es bei der Innung für Elektro- und Informationstechnik oder den Handwerkskammern.

Ein E-Check umfasst vier Schritte:

  1. Sichtprüfung
  2. Messungen
  3. Funktionsprüfung
  4. Prüfprotokoll

Das Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und dient als Nachweis für die Berufsgenossenschaft und die Versicherung. Es enthält auch Fristen für Folgeprüfungen und Hinweise zu Schäden, die behoben werden müssen.

Was kostet der E-Check?

Die Kosten hängen von der Anzahl und Art der Geräte, der Größe der Musikschule und regionalen Preisunterschieden ab. Pro Gerät fallen etwa 4 bis 15 Euro an. Bei größeren Aufträgen oder Dauerverträgen sind Pauschalen oder Rabatte möglich.

Elektrofachkräfte können eine individuelle Kostenschätzung abgeben. Holen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern ein.

Welche Gesetze und Normen gelten?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte basiert auf mehreren Regelwerken:

1. DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Regelt die Unfallverhütung im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.
– § 5: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
– § 3 Abs. 1: Allgemeine Pflichten des Unternehmers
siehe: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052

2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Schreibt Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln vor.
– § 3 Abs. 3: Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
– § 14: Prüfungen von Arbeitsmitteln
– § 10: Instandhaltung
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

3. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet Arbeitgeber, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
– § 3 Abs. 1: Grundpflichten des Arbeitgebers
– § 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
– § 4 Nr. 3: Technischer Arbeitsschutz – Minimierung von Gefahren
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

4. DIN VDE 0701-0702
Norm zur Prüfung elektrischer Geräte nach Reparaturen und in regelmäßigen Abständen. Diese Norm ist kostenpflichtig und über den VDE Verlag erhältlich. Die Vorschrift zur Prüfung elektrischer Geräte ist Teil der DGUV Vorschrift 3, früher als BGV A3 bekannt, die bereits seit dem 01.04.1979 gilt und Unternehmer zu einer regelmäßigen Abnahme elektrischer Anlagen in ihren Betrieben verpflichtet.

Fazit

Ob Pflicht oder freiwillig – Musikschulen sollten sich mit dem Thema E-Check und der Sicherheit elektrischer Geräte befassen. Unsere Checkliste hilft Ihnen, den E-Check Schritt für Schritt umzusetzen.

Download E-Check-Checkliste
Unsere Checkliste können Sie hier downloaden: E-Check_Checkliste_Musikschulen

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Frank Korte studierte visuelle Kommunikation und Fotografie. Er arbeitete für Agenturen und diverse Kunden im Bereich Multimedia. Seit Herbst 2015 leitet er die Bundesgeschäftsstelle des bdfm. 2023 übernahm er die Leitung der musikschule intern.

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