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Serviceleistung rechtssichere Kopien von Noten – Ein Mehrwert für den Kunden

Rechtssichere Verwendung von Notenkopien in Musikschulen

Der Vorteil von Kopien gegenüber gedruckten Originalausgaben liegt auf der Hand. Das Zusammenstellen von einzelnen Stücken für den Unterricht, für Orchester- und Chorproben oder für Schulaufführungen, lässt sich nur schwer, umständlich oder kostenintensiv für den Schüler mit Notenbüchern realisieren. Individuelle handschriftliche Anmerkungen sind auf Kopien weniger kostspielig und lassen sich leicht nachträglich wieder entfernen (Neukopie für wenige Cents). Kopien ermöglichen einen kostengünstigen und schnellen Austausch von Noten.

Sie ergänzen sinnvoll das Standardrepertoire aus gebundenen Notenwerken. Kein Wunder also, dass an Musikschulen gerne kopiert wird.

Kopien von Noten sind nur lizenziert legal!

Gemäß § 53 URHG ist das Vervielfältigen von Werken der Musik, also das Kopieren von Noten und Liedtexten, verboten. Die VG Musikedition und die GEMA sind als Verwertungsgesellschaften damit beauftragt, die Einhaltung der gesetzlichen Regelung in Bezug auf das Urheberrecht zu überwachen. Wer ohne Lizenzvertrag Kopien von Noten erstellt macht sich strafbar.

Für Musikschulen bietet die VG Musikedition einen Lizenzvertrag in Form eines Pauschalvertrags zum Kopieren von Noten an. Die Musikschule meldet der VG Musikedition die Gesamtzahl ihrer Instrumental- und Vokalschüler und erhält gegen Zahlung eines Pauschalbetrages die Kopiererlaubnis. Aktuell liegt die Jahreslizenzvergütung bei 17,43 € pro Schüler (zzgl. 7% Mehrwertsteuer).

34 % günstiger für Musikschulen wird es, wenn sie Mitglied im Bundesverband der Freien Musikschulen sind. Mitgliedsschulen im Bundesverband der Freien Musikschulen zahlen für die Kopierlizenz 11,52 € pro Schüler im Jahr.

Serviceleistung rechtssichere Kopien von Noten – Ein Mehrwert für den Kunden

Nicht nur die oben bereits erwähnten Vorteile der Notenkopien deckt ein Lizenzvertrag ab. Er erlaubt auch die Anfertigung digitaler Kopien.

Eine Weitergabe der Noten an die Schüler per E-Mail oder Download ist dadurch legal. Die Wiedergabe der Noten auf Monitoren wird möglich – egal ob Notebook, Tablets auf den Notenständern oder ein Monitor an der Wand. Immer mehr Lern- und Verwaltungsapps bieten die Möglichkeit von digitalen Schülermappen oder Notenbibliotheken. Handelt es sich dabei um Kopien von geschützten Notenwerken, benötigt es eine Kopierlizenz.

Mehrwert von Notenkopien für den Kunden

  • Geringere Anschaffungskosten von Noten
  • Flexibles Notenrepertoire
  • Problemlose Zusammenstellung von Noten für Band-, Orchester- oder Chorproben
  • Handschriftliche Anmerkungen in Kopien statt in den Originalbüchern
  • Vermeidung von Verlustängsten (Beschädigung oder Verlust teurer Bücher)
  • Schnelle und günstige Ersatzmöglichkeiten der Kopien bei Verlust
  • Digitale Kopien für die digitale Kommunikation

Somit bietet eine Kopierlizenz den Musikschulen die Möglichkeit sich gegenüber ihren Kunden als moderne Musikschule zu profilieren. Mitgliedsschulen des bdfm mit Kopierlizenz berichten von einer hohen Akzeptanz und Zustimmung der Kunden für die Verwendung von Notenkopien. Die monatlich dafür erhobene Pauschalgebühr, zusätzlich zur Unterrichtsgebühr, wird als praktikable Pflichtabgabe zugunsten der Inhaber der Urheberrechte angesehen und nicht in Frage gestellt.

Weiterführende Informationen

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Frank Korte studierte visuelle Kommunikation und Fotografie. Er arbeitete für Agenturen und diverse Kunden im Bereich Multimedia. Seit Herbst 2015 leitet er die Bundesgeschäftsstelle des bdfm. 2023 übernahm er die Leitung der musikschule intern.

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